Leistungen & Preise
Für Privatpatient:innen
Unsere physiotherapeutischen Leistungen für privat- und beihilfeversicherte Patient:innen rechnen wir auf Basis des Heilmittelkatalogs mit einem 1,3-fachen Steigerungssatz ab. Als Praxis stehen wir dabei in einem direkten Patient:innen-Praxis-Verhältnis: Die Rechnung erfolgt an Sie persönlich, die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe reichen Sie im Anschluss selbst ein. Bitte beachten Sie, dass die Kosten nicht in jedem Fall zu 100 % von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden. Gerne klären wir das vorab gemeinsam mit Ihnen, damit für Sie volle Transparenz besteht.
Physiotherapeutische Leistungen
Heilmittelkatalog · Privatkrankenkasse & Beihilfe · 1,3-facher Satz
Wellness & Selbstzahler
Zusätzliche Leistungen, unabhängig von Ihrer Versicherung
Für gesetzlich versicherte Patient:innen
Bei Behandlungen auf Kassenrezept ziehen wir die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung gemäß Ihrer Krankenversicherung ein.
Unabhängig von der ärztlichen Verordnung empfehlen wir zusätzlich eine Selbstzahlerleistung von mindestens 20 Minuten pro Termin – damit wir gemeinsam mit Ihnen die bestmöglichen therapeutischen Ergebnisse erzielen können.
Der Grund: Vielen Patient:innen ist gar nicht bewusst, dass eine typische GKV-Maßnahme von den Kostenträgern tatsächlich nur mit 15 Minuten Behandlungszeit vergütet wird.
Stellen Sie sich selbst die Frage: Reichen 15 Minuten wirklich aus, um gemeinsam ein nachhaltiges Therapiekonzept zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen? Mit einer ergänzenden Selbstzahlerleistung schaffen wir den zeitlichen Rahmen, den es dafür wirklich braucht.